Debatte · Analyse

Wenn eine KI-Figur einer realen Person ähnelt

Eine fiktive Figur kann ohne Vorlage entstehen und dennoch wie ein konkreter Mensch wirken. Entscheidend ist nicht nur das Bild, sondern auch der Kontext, in dem das Publikum eine Identität erkennt.

Fiktive KI-generierte Person vor einer unscharfen Wand aus unterschiedlichen Porträts.
Bild: Bewusst KI-generierte Annäherung an Alexander Van der Bellen. Das Bild dient als gekennzeichnetes Beispiel für die Fragestellung dieses Beitrags und zeigt keine reale Situation.

Das Titelbild ist kein reales Foto. Es wurde für diesen Beitrag bewusst mit der Anweisung erzeugt, Alexander Van der Bellen zu ähneln, und dient als klar gekennzeichnetes Beispiel. Der Artikel behandelt jedoch nicht nur absichtlich erzeugte Doppelgänger: Auch ohne solche Anweisung kann eine fiktive Figur einer realen Person ähnlich sehen, die nicht in der Öffentlichkeit steht. Entscheidend sind dann Erkennbarkeit, Kontext und mögliche Verletzungen berechtigter Interessen – nicht allein der Bekanntheitsgrad.

Unser Artikel „Damit eine Figur in jeder Szene wiedererkennbar bleibt.“ zeigte, wie Character Sheets und Referenzbilder einer fiktiven Figur Kontinuität geben. Diese Präzision hat eine zweite Seite: Was geschieht, wenn eine bewusst entwickelte Identität einer unbeteiligten realen Person zu nahekommt?

1. Ähnlichkeit ist noch keine Identität

Menschen teilen Gesichtszüge, Frisuren, Haltungen und Stilmerkmale. Eine Figur mit blondem Haar, markanter Stimme oder bestimmter Alterswirkung gehört deshalb nicht automatisch einer bestimmten Person. Würde jede optische Nähe genügen, wären glaubwürdige Figuren kaum noch möglich.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Ist das Gesicht identisch? Sondern: Entsteht für einen relevanten Teil des Publikums der Eindruck, eine konkrete reale Person zu sehen?

Dabei zählt der Gesamteindruck. Gesicht, Stimme, Name, Kleidung, berufliche Rolle, typische Gesten oder ein begleitender Text können sich gegenseitig verstärken. Ein einzelnes Merkmal bleibt oft allgemein. Erst die Kombination kann eine Zuordnung erzeugen.

2. Der Tina-Turner-Fall als Prüfstein

Ein wichtiger Vergleich stammt nicht aus der KI-Welt, sondern aus einem Verfahren über Werbung für eine Tina-Turner-Tribute-Show. Der Bundesgerichtshof entschied 2022: Wird eine Person durch eine andere dargestellt, kann diese Darstellung als Bildnis der dargestellten Person gelten, wenn ein täuschend echter Eindruck entsteht. Es genügt, dass ein nicht unerheblicher Teil des Publikums das Original zu erkennen glaubt.

Im konkreten Fall blieb die Werbung zulässig. Ausschlaggebend waren der künstlerische Zusammenhang der Tribute-Show und die konkrete Kommunikation. Es durfte insbesondere nicht der falsche Eindruck entstehen, Tina Turner wirke selbst mit oder unterstütze die Produktion.

Fiktive KI-generierte Person vor unscharfen Porträts
Bild: Fiktive KI-generierte Szene mit einer Person vor dem Wiener Riesenrad.
Nicht die technische Herkunft eines Bildes entscheidet zuerst, sondern welche Identität es beim Publikum auslöst.

Der Fall ist kein Freibrief für digitale Doppelgänger. Er macht vielmehr die Abwägung sichtbar: Eine Figur kann deutlich an eine reale Person erinnern, ohne unzulässig zu sein. In Werbung, bei politischen Aussagen, intimen Szenen oder herabsetzenden Behauptungen kann dieselbe Nähe aber wesentlich schwerer wiegen.

3. „KI-generiert“ ist keine Einwilligung

Ein Hinweis auf künstliche Erzeugung schafft Transparenz. Er beantwortet jedoch nur, wie ein Inhalt entstanden ist. Er beantwortet nicht, ob eine erkennbare Person ohne Zustimmung dargestellt werden durfte.

Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Seine Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit 2. August 2026. Der Digital Omnibus zu KI wurde am 29. Juni 2026 vom Rat endgültig angenommen und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Für Artikel 50 änderte er nur eine Übergangsregel: Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 erst bis 2. Dezember 2026 umsetzen.

Für Filmproduktionen ist vor allem Artikel 50 Absatz 4 relevant. Wer ein KI-System beruflich nutzt und Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die einen Deepfake darstellen, muss die künstliche Erzeugung oder Manipulation klar offenlegen. Für offensichtlich künstlerische, kreative oder fiktionale Werke ist diese Offenlegung in angemessener Form möglich, solange sie die Rezeption des Werks nicht beeinträchtigt.

Je eigenständiger eine Figur entwickelt ist, desto eher kann sie außerhalb dieser Deepfake-Definition liegen. Je stärker sie einer realen Person ähnelt, desto näher rückt sie an den Anwendungsbereich von Artikel 50 Absatz 4. Ausschlaggebend bleiben jedoch auch Aussage, Veröffentlichungskontext sowie die Erwartungen des Publikums.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Juli 2026 Leitlinien zu Artikel 50. Sie nennen unter anderem den Grad der Ähnlichkeit, die inhaltliche Aussage, den absehbaren Einsatzkontext und die Publikumserwartung als Faktoren der Einordnung. Die Grenzziehung bleibt damit eine Prüfung des konkreten Falls, nicht bloß eine Frage technischer Bildqualität.

Seit 10. Juni 2026 gibt es außerdem einen freiwilligen EU-Kodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die dazugehörigen EU-Icons können verwendet werden, sind aber nicht verpflichtend. Verpflichtend bleibt gegebenenfalls die Offenlegung selbst. Ein Icon allein belegt keine Rechtskonformität.

4. Die Prüfung beginnt vor der Veröffentlichung

Die robusteste Lösung besteht nicht darin, eine auffällige Ähnlichkeit später mit einem Disclaimer zu erklären. Sie beginnt bei der Entwicklung der Figur.

  • 01Herkunft und Zweck klären: Für eine eigenständige Figur keine Porträts, Namen oder privaten Bilder realer Personen als Vorlage verwenden. Soll eine reale Person bewusst als Beispiel dienen, müssen Zweck, Kennzeichnung und Veröffentlichungskontext vorab festgelegt werden.
  • 02Erkennbarkeit testen: Nennen unabhängige Personen wiederholt dieselbe reale Person, ist das ein Warnsignal, kein Qualitätsbeweis.
  • 03Kontext prüfen: Stimme, Name, Beruf, typische Kleidung oder Biografie können eine bloße Ähnlichkeit zu einer Identität verdichten.
  • 04Veröffentlichung bewerten: Werbung, politische Aussagen, intime Szenen und potenziell schädliche Darstellungen verlangen eine besonders strenge Prüfung.
Arbeitsfläche mit Character Sheet, Notizen zu Herkunft und Figurenmerkmalen
Bild: Arbeitsfläche mit Character Sheet, Notizen zu Herkunft und Figurenmerkmalen.

5. Eine Continuity Bible braucht auch Grenzen

Character Sheets und Referenzbilder helfen, Figuren über mehrere Einstellungen hinweg konsistent zu halten. Genau diese Präzision kann jedoch eine Ähnlichkeit verstärken, wenn sie unkontrolliert bleibt.

Eine gute Continuity Bible dokumentiert deshalb nicht nur Haare, Kostüm, Körperhaltung und Licht. Sie hält auch fest, woher Referenzen stammen, welche Merkmale für die Figur verbindlich sind und welche Nähe zu realen Personen ausgeschlossen werden soll.

  1. 01Entwicklung: Figur ohne reale Vorlage und ohne identifizierende Marker anlegen.
  2. 02Varianten: Gesicht, Styling und Stimme in mehreren Situationen prüfen.
  3. 03Abstand: Bei auffälliger Ähnlichkeit mehrere Merkmale bewusst verändern, nicht nur ein Detail.
  4. 04Freigabe: Vor Veröffentlichung Kontext, Nutzung und mögliche Zuordnungen redaktionell prüfen.
  5. 05Rechtsprüfung: Bei konkreter Erkennbarkeit oder kommerziell sensibler Nutzung den Einzelfall fachlich prüfen lassen.

6. Eigene Figuren sind die stärkeren Figuren

Die Versuchung ist verständlich: Eine bekannte Identität bringt sofort Bedeutung mit. Das Publikum erkennt eine Anspielung, ohne dass die Figur erst aufgebaut werden muss. Doch genau diese Abkürzung leiht sich die Wiedererkennbarkeit eines realen Menschen aus.

Eine eigenständige KI-Figur braucht das nicht. Sie kann präzise entwickelt sein, ohne wie jemand Bestimmtes auszusehen. Sie kann eine Stimme haben, ohne eine bekannte Stimme zu imitieren. Und sie kann ein Publikum gewinnen, ohne den falschen Eindruck zu erzeugen, eine reale Person stehe hinter ihr.

Eine KI-Figur darf glaubwürdig wirken.

Sie darf nicht unbemerkt jemand anderes werden.

Gute Vorproduktion schützt deshalb nicht nur die Kontinuität, sondern auch die Menschen außerhalb des Bildes.